Gibt die Konstante der 2-stündigen K-Linienperiode mit einem Wert von 7200 an.
Zahl
Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b genannten Bedingungen gelten nicht für die Berechnung der Vermögenswerte, die für die Erbringung von Dienstleistungen oder Dienstleistungen verwendet werden, wenn die Vermögenswerte für die Erbringung von Dienstleistungen oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung oder Dienstleistung erbracht wird, nicht in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem anderen Mitgliedstaat liegen.
Periode_H1 Periode_H4