Anzeigt die Konstante der 3-minütigen K-Linienperiode mit einem Wert von 180.
Zahl
Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 vorgesehenen Maßnahmen werden in den folgenden Bereichen durchgeführt:
Der Wert des Zinssatzes Der Wert des Zinses wird nach Maßgabe des Zinssatzes berechnet